2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen: Ausbau der Erneuerbaren Energien

Verfahrensschritt

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

DEMOS plan GmbH

Kurzinfo

Das Land Nordrhein-Westfalen ändert den Landesentwicklungsplan, um den Ausbau der erneuerbaren Energien planerisch zu sichern. Der Landesentwicklungsplan legt fest, wie sich der Raum in Nordrhein-Westfalen entwickeln soll. Er ist für die Regionalplanung und für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden verbindlich. Gegenstand dieser Änderung ist das Kapitel 10 Energieversorgung. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festgelegt werden. Dieser Anteil wird auf die sechs Planungsregionen verteilt und dort als Vorranggebiete in den Regionalplänen gesichert. Weitere Festlegungen betreffen die Unvereinbarkeit von Höhenbeschränkungen mit diesen Windenergiebereichen, das Repowering älterer Anlagen sowie die Nutzung von Halden und Deponien für die Erzeugung erneuerbarer Energie. Die Unterlagen liegen in diesem Verfahren öffentlich aus. Sie können den Planentwurf und den Umweltbericht online einsehen und sich zu einzelnen Kapiteln, zu einzelnen Zielen und Grundsätzen sowie zu räumlichen Festlegungen äußern. Für einen Ortsbezug steht Ihnen der Karteneditor zur Verfügung.

Ansprechperson

Dr. Katrin Bergmann

Landesplanungsbehörde

Referat Raumordnung und Landesentwicklung

Telefon 0211 5555 1200

landesplanung@musterbehoerde.de

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Die Karte zeigt Nordrhein-Westfalen. Auf einer topografischen Grundkarte mit
Siedlungen, Verkehrswegen und Gewässern liegen zwei zuschaltbare Fachebenen.

Die Ebene Regionalplan Nordrhein-Westfalen stellt die Festlegungen der
Regionalpläne flächig dar. Dort werden die Windenergiebereiche festgelegt, die
Ziel 10.2-2 des Landesentwicklungsplans verlangt. Die Ebene Verwaltungsgrenzen
zeigt die Grenzen der Regierungsbezirke mit ihren Namen. Sie entsprechen
weitgehend den Planungsregionen, für die in Ziel 10.2-2 Flächenumfänge in Hektar
genannt werden.

Sie können den Kartenausschnitt vergrößern, verkleinern und verschieben, die
Fachebenen einzeln ein- und ausblenden sowie Entfernungen und Flächen messen. Um
Ihre Stellungnahme räumlich zu verorten, können Sie in der Karte einen Punkt
setzen, eine Linie oder eine Fläche zeichnen. Die gezeichnete Geometrie wird
Ihrer Stellungnahme zugeordnet.

Die Verortung in der Karte ist freiwillig. Sie können Ihre Stellungnahme auch
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Stellungnahme #1005

Verfasser*in: Büro (Keine Abteilung)
Eingereicht am:

Die vorgesehene Öffnung von Waldbereichen für die Windenergienutzung sehe ich kritisch. Auch wenn

die Festlegung vorrangig auf Kalamitätsflächen abstellt, befürchte ich, dass in der Praxis auch

gewachsene Bestände in Anspruch genommen werden. Die Flächen, die nach den Dürrejahren wieder

aufgeforstet wurden, sind für den Waldumbau vorgesehen und sollten dafür erhalten bleiben. Für den

von mir markierten Standort weise ich darauf hin, dass der Bereich als Naherholungsgebiet genutzt

wird und über einen ausgeschilderten Wanderweg erschlossen ist. Ich habe eine Übersicht der

betroffenen Wegeverbindungen beigefügt. Ich rege an, Waldflächen erst dann heranzuziehen, wenn die

Potenziale auf Offenland und auf vorbelasteten Flächen ausgeschöpft sind.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich bei Raumordnung Online an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext.

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Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei Raumordnung Online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Landesplanung einsehbar ist.
Organisation:
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Meine Stellungnahme: