Planungsdokumente: 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen: Ausbau der Erneuerbaren Energien
Textliche Festlegungen
10.1 Energiestruktur
10.1-1 Grundsatz: Nachhaltige Energieversorgung
In allen Teilen des Landes soll den räumlichen Erfordernissen einer Energieversorgung Rechnung getragen werden, die sich am Vorrang und den Potenzialen der erneuerbaren Energien orientiert. Dies dient einer ausreichenden, sicheren, klima- und umweltverträglichen, ressourcenschonenden sowie kostengünstigen, effizienten Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen und Speichern.
Es ist anzustreben, dass vorrangig erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Diese sollen, soweit erforderlich und mit den Klimaschutzzielen vereinbar, durch die hocheffiziente Nutzung fossiler Energieträger flexibel ergänzt werden.
Erläuterung
Die wesentlichen Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik sollen auch in der räumlichen Planung aufgegriffen und umgesetzt werden. Der hohe Stand der Versorgungssicherheit und eine kostengünstige Energieversorgung sollen als maßgebliche Standort- und Wettbewerbsfaktoren ebenso gewährleistet werden wie eine umweltverträgliche und insbesondere aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes effiziente Energieversorgung.
Ein bedarfsgerecht ausgebautes Netz der Elektrizitäts- und Gasleitungen ist Voraussetzung für die gesicherte Versorgung der Bevölkerung, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Festlegungen zu Elektrizitäts- und Gasleitungen finden sich in Kapitel 8.2 Transport in Leitungen.
Vor dem Hintergrund weltweit abnehmender fossiler Ressourcen, wachsender Importabhängigkeiten und steigender Energiepreise spielt die Sicherung der Nutzung erneuerbarer und heimischer Energieträger eine strategisch bedeutende Rolle. In Nordrhein-Westfalen stehen die erneuerbaren Energieträger, wie z. B. Wind, Biomasse, Sonne, Geothermie und Wasser, sowie die fossilen Energieträger Braun-, Steinkohle und Erdgas zur Verfügung.
Im Energiemix werden die erneuerbaren Energien zukünftig stetig zunehmen. Zumindest für die Geltungsdauer des LEP wird aber weiterhin die flexible Ergänzung durch eine hocheffiziente Nutzung fossiler Energieträger erforderlich sein. Dabei kann die Nutzung der heimischen Braunkohle die hohe Abhängigkeit von Importenergieträgern reduzieren und damit einen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung leisten. Braunkohle ist ein heimischer Energieträger, bei dessen Verstromung jedoch eine erhebliche Menge CO2 emittiert wird.