Regional- und Bauleitplanung sollen das Repowering von älteren Windenergieanlagen, die durch einegeringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen ersetzt werden, unterstützen.Kommunale Planungsträger sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen, um die Repwering-Windenergieanlagen räumlich zusammenzufassen oder neu ordnen zu können.
Erläuterung
Das sogenannte „Repowering“ bietet ein erhebliches Entwicklungspotenzial für die Windenergienutzung. In Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird unter Repowering der Austausch mindestens 10 Jahre alter Windenergieanlagen (Altanlagen) durch neuere moderne Windenergieanlagen verstanden, die neben höherer Leistung in der Regel auch vom Bau her höher und mit größeren Rotoren ausgestattet sind.
Das Repowering bietet die Möglichkeit, ältere, ertragsschwache Anlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen. Dabei wird nicht nur der Stromertrag bei gleicher Flächeninanspruchnahme gesteigert, sondern oft auch eine Reduzierung der Umweltbeeinträchtigungen erreicht. Die Gemeinden sollen daher die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein Repowering zielgerichtet verwirklicht werden kann.
Für das Repowering innerhalb bestehender Konzentrationszonen stellen Höhenbeschränkungen ein Hemmnis dar. Die Gemeinden sind daher gehalten, Höhenbegrenzungen in älteren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auf ihre aktuelle städtebauliche Erforderlichkeit zu überprüfen und nicht zwingend erforderliche Höhenbegrenzungen aufzuheben.
Durch Repowering kann die kommunale Entwicklung u.a. hinsichtlich folgender Aspekte positiv gestaltet werden:
Steigerung des kommunalen Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele durch eine erhöhte
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien;
Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens durch die höhere Windstromerzeugung;
Förderung der örtlichen Bauwirtschaft durch Repowering-Maßnahmen;
Vermeidung oder Verringerung von Schallimmissionen und Schattenwurf durch Nutzung moderner Anlagentechnik und Auswahl neuer Standorte für Windenergieanlagen;
Vermeidung oder Verringerung der Lichtimmissionen durch Nutzung der neuen Möglichkeiten zur Kennzeichnung (Sichtweitenmessung, Abschirmung nach unten, Synchronisierung der Befeuerung mehrerer Windenergieanlagen);
bessere Einordnung in die bestehende Siedlungsstruktur und den Landschaftsraum;
Verringerung der Anlagenzahl durch Zusammenfassung oder andere Neuordnung der Standorte für Windenergieanlagen, verbunden mit einem Rückbau von Einzelanlagen; im Hinblick auf das Landschaftsbild können die Beeinträchtigungen, die von modernen Anlagen ausgehen, geringer sein als die der rückzubauenden;
gegebenenfalls „Aufräumen“ der Landschaft und Beseitigung negativer Wirkungen durch den Rückbau verschiedener Altanlagen mit reflektierender Farbgebung, unterschiedlicher Rotordrehrichtung und -drehzahl, verschiedenen Bauhöhen etc.
Aufgrund der vielschichtigen Aufgabenstellungen bedarf es zur Vorbereitung des Repowering regelmäßig der Entwicklung eines (örtlichen oder auch mehrere Gemeinden umfassenden oder auch regionalen) „Repowering-Konzepts“, ggf. als integraler Bestandteil von Energie- und Klimaschutzkonzepten. Ein solches Konzept ist zugleich geeignete fachliche Grundlage für die planungsrechtliche Absicherung des Repowering durch die Bauleitplanung. Dabei sind Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) die wichtigsten planungsrechtlichen Instrumente für die planungsrechtliche Absicherung des Repowering. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Aufgabenstellungen und der am Repowering Beteiligten kommt oftmals auch der Abschluss städtebaulicher oder raumordnerischer Verträge in Betracht.